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Neue Gameforge AGB
geschrieben von Chefred | Kategorie(n): Allgemein
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Wie heute unter anderem bei OGame nachzulesen waren, hat die Gameforge neue AGB und Datenschutzerklärungen eingeführt, die “eine zukunftssichere Basis für ein angenehmes miteinander ” bieten sollen. Zu diesem Zweck wurden die AGB von gut 1.750 Wörtern auf etwa 4.100 Wörter vergrößert, eine offiziellen Zusammenfassung, was sich rein rechtlich betrachtet für die User durch die neue AGB-Version ändert gibt es nicht. Es bleibt also im Zweifel am User hängen, die knapp 30.000 Zeichen der neuen AGB durchzuarbeiten um eventuelle Änderungen zu erkennen. Das kann sich durchaus lohnen, denn es gibt einige Punkte die man durchaus beachtenswert finden kann. So gibt es zum Beispiel in den AGB nun eine Widerrufsbelehrung (§3), die allen Nutzern ein 14tägiges Rückgaberecht einräumt. Zumindest theoretisch, denn unter Besondere Hinweise wird geschrieben: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Gameforge mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn Sie die Online-Spiele oder sonstigen Dienstleistungsangebote in Anspruch genommen haben. Interessant ist auch der Wegfall des Verantwortlichkeits-Paragraphen. Bisher hatte man Ansprüche im Game immer mit Verweis auf die AGB abgelehnt, denn dort war geschrieben: Entstehen einem Spieler durch etwaige Serverausfälle, Fehler in der Programmierung u.ä. Nachteile, so hat der Spieler keinen Anspruch auf Wiederherstellung des vor dem Ereignis herrschenden Status seines Accounts. Einen derartigen Passus gibt es in den neuen AGB nicht. Ob die Spieler dadurch nun einen Anspruch auf Erstattungen bei Bugs haben ist zwar fraglich – ein einfacher Verweis auf die AGB als Ablehnungsgrund ist nun aber nicht mehr möglich. Neben den genannte eher positiven Änderungen gibt es aber auch einige Punkte, die deutlich zuungunsten der Spieler ausfallen. So ist die Bagatellregelung weggefallen, die bisher bei Forderungen unter 5 Euro griff und sowohl die Spieler als auch die Gameforge feistellte. Nun können also auch dieser Forderungen zum Beispiel per Inkassobüro eingetrieben werden. Dazu ist die Nutzung von Anonymisierungsdiensten nun verboten:
Ob damit auch Proxys gemeint sind oder nur wirkliche Anonymisierungsdienste wie TOR-Server oder JAP ist noch unklar – eine offizielle Erklärung zu den AGB steht wie oben geschrieben noch aus. Dazu sind die Kosten für eventuelle Rücklastschriften gestiegen. Gab es hier in den alten AGB eine Grenze von 10 Euro bei normalen Rücklasten und 40 Euro bei Kreditkartenzahlungen liegt der Betrag für Kreditkartenzahlen in den neuen AGB nun bei “bis zu 50 Euro”. Bei normalen Rücklastschriften (wegen ungedeckten Konten usw.) ist kein Oberbetrag angegeben, hier kann die Gameforge die Kosten vollständig vom User zurückverlangen. Für alle minderjährigen User vielleicht noch ein wichtiger Punkt der AGB: Soweit ein minderjähriger Nutzer entgeltliche Feature erwerben möchte, so versichert er, dass ihm die zur Bezahlung der entgeltlichen Feature überlassenen Mittel vom gesetzlichen Vertreter zu diesem Zweck oder zur freien Verwendung überlassen wurden. Wer also zahlt versichert damit automatisch, dass die Eltern zugestimmt haben. |
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März 15th, 2009 at 23:21
[...] aber es gibt dazu eben keine klare Rechtslage. Weltweit gab und gibt es Musterverfahren, so bei Metin 2 und anderen Onlinespielen, die sich mit Onlinespielen beschäftigen. Das Verfahren um [...]